Pflichtpraktikum im Fach Sozialwesen - 8. und 9. Klasse

  • 8. Klasse: Praktikum in einer Einrichtung für Kinder (Kindergrippe oder Kindergarten)
  • 9. Klasse: Praktikum in einer sozialen Einrichtung
  • Das Praktikum ist Teil der schulischen Ausbildung im Fach Sozialwesen und deshalb für alle Schülerinnen und Schüler, die das Fach Sozialwesen besuchen verpflichtend. 
  • Das Praktikum wird im Unterricht vorbereitet - Theorie und Praxis ergänzen sich. 
  • Die Arbeitszeiten richten sich nach den individuell verschiedenen Zeiten der Einrichtungen.
  • Bei Erkrankung während des Praktikums muss sowohl die Praktikumsstelle als auch die Schule informiert werden. Fehltage müssen event. nachgeholt werden. 
  • Die Bewerbung erfolgt selbstständig durch die Schülerinnen und Schüler. 
  • Während des Praktikums ist es notwendig, dass Ihr Kind haftpflichtversichert ist. Eine Versicherung kann über die Schule abgeschlossen werden. Nähere Informationen erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern rechtzeitig.

Ansprechpartner an der RWR

  • Jeweilige Lehkraft im Fach Sozialwesen in der 8. bzw. 9. Jahrgangsstufe.

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Elternbrief
Einverständniserklärung - Eltern und Praktikumsstelle
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